Hochzeit und kirchliche Trauung
Die finnischen Pastoren in Deutschland, so auch unsere Pastorin in Norddeutschland, haben das Recht, finnische Staatsbürger, die Kirchenmitglieder und in Finnland gemeldet sind, nach finnischem Recht in Deutschland zu trauen, samt der offiziellen standesamtlichen Komponente. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn einer der Ehepartner deutscher Staatsangehöriger ist. In diesem Fall wird die Ehe im zuständigen Standesamt geschlossen. Nach der standesamtlichen Trauung kann die finnische Pastorin die Ehe kirchlich trauen, um Gottes Segen für diese Ehe zu bitten. Viele Finnen haben die finnische Seemannskirche für ihre Eheschließung gewählt, da sie ein außergewöhnliches, stimmungsvolles Ambiente bietet.